Häufige Fragen zur Antragstellung
Wo reiche ich meinen Antrag ein?
Projektanträge, die im Rahmen der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in Sachsen gefördert werden sollen, können postalisch oder per E-Mail (gs@p-sachsen.de) bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Welche formalen und inhaltlichen Kriterien sind zu berücksichtigen?
Bei der Antragsstellung sind die Förderkriterien der Landesrahmenvereinbarung Sachsen zu berücksichtigen. Sie können als Gliederung für Ihren Projektantrag genutzt werden. Zum Schluss können Sie noch Literatur angeben, die Sie bei der Erstellung Ihrer Konzeption verwendet haben. Vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktdaten anzugeben. Bei mehreren Projektbeteiligten empfiehlt es sich, eine/einen Ansprechpartner/in zu benennen.
Wer entscheidet über die Projektförderung?
Über die eingereichten Anträge entscheidet das Steuerungsgremium der Landesrahmenvereinbarung.
Für Fragen zu den Projektanträgen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle P. SACHSEN bei der SLfG.
Übersicht zu Förderkriterien von Projektanträgen in den Lebenswelten Kita, Schule, Kommune (Landkreis), Stadtteil (Quartier) seitens der LRV-Beteiligten
Folgende Kriterien sollten Sie in Ihrem Antrag bzw. in Ihrer Konzeption berücksichtigen:
- Das Vorhaben hat eine Bezeichnung und lässt sich den Zielbereichen „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“ und „Gesund im Alter“ der Landesrahmenvereinbarung Sachsen mit ihren entsprechenden Handlungsfeldern zuordnen.
- Bedarfsermittlung: Bitte stellen Sie dar, was die Hintergründe für Ihr Vorhaben und wie Sie darauf gekommen sind (z. B. Befragung von Schlüsselpersonen oder der Zielgruppe, Auswertung von Beratungsdokumenten, Studien und Gesundheitsdaten). Mögliche Bezüge zum Verhalten einer Gruppe oder zu ihrem Lebensumfeld (Verhältnisse) (siehe S. 15 ff.) sind zu erläutern.
- Zielgruppe(n): Im Fokus der Lebenswelten sollen besonders sozial benachteiligte Gruppen stehen. Gegebenenfalls können geschlechtsspezifische Aspekte sowie Merkmale von Vielfalt / Diversität eine Rolle spielen.
- Zielformulierung und Zielkonkretisierung: Stellen Sie bitte Ihre Ziele klar und nachvollziehbar dar. Sie können sich dabei an den „SMART“-Kriterien (siehe S. 9) orientieren. Führen Sie auch Indikatoren auf, anhand derer Sie Ihre Ergebnisse darstellen und überprüfen können.
- Partizipation und Empowerment: Die Zielgruppen sollten sich in allen Phasen Ihres Projektes beteiligen und erfahren dadurch, was nötig ist, um sich selbst zu helfen. Die für die jeweilige Lebenswelt zuständigen Akteure sind in das Projekt eingebunden und kooperieren miteinander.
- Maßnahmenplanung: Klar darzustellen ist, wer welche Maßnahme wann mit welchem Aufwand durchführt (Rollen der Akteure). Ein Finanz-, Meilenstein- und Zeitplan zu allen Phasen liegt vor. Nicht vergessen werden sollte, was Sie als Antragssteller bzw. Träger in das Projekt einbringen. Möglich sind geldwerte Leistungen wie beispielsweise Personalressourcen, Räumlichkeiten, Arbeitsmaterialien und Technik.
- Qualität und Evaluation: Die geplanten Maßnahmen (Interventionen) können bereits früher mit Blick auf ihre Wirksamkeit evaluiert worden sein. Ist dies nicht der Fall, bieten zum Beispiel die Kriterien guter Praxis eine gute Orientierung. Bei methodischen Fragen steht Ihnen auch die Geschäftsstelle gern für Fragen zur Verfügung. Eine qualitätsgesicherte Umsetzung ist wichtig für die Wirkung Ihrer Maßnahme. Hier ist es wichtig darzustellen, wie Sie dies erreichen, welche Qualitätsinstrumente Sie anwenden und wie Sie ferner Ihre Projektergebnisse dokumentieren und evaluieren (siehe S. 43-50).
- Nachhaltigkeit: Führen Sie auf, wie Ihre Ergebnisse auch nach Ende der Förderung Bestand haben können und sich eigenständig im Alltag der jeweiligen Zielgruppe(n) und Akteure fortführen lassen.
- Für die Lebenswelt Kita kann das bedeuten, dass die Eltern während der gesamten Laufzeit aktiv eingebunden sind und Projektinhalte in den Familienalltag einbeziehen, dass das Projekt in das pädagogische Konzept der Kita überführt wird oder der Kita-Träger in den Diskussionsprozess einbezogen wird, um z. B. die Ergebnisse anderen Kitas zur Verfügung zu stellen oder sich dort für ihre Umsetzung zu engagieren.
- Für die Lebenswelt Schule kann das bedeuten, dass das Projekt mit dem Rückenwind der Schulkonferenz (Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter) initiiert und umgesetzt wird. Und später dort auch bzgl. seiner Ergebnisse reflektiert wird. Für größere und länger dauernde Projekte empfiehlt sich die Einrichtung einer partizipativ angelegten Steuerungsgruppe aus Lehrern, Schülern und Eltern, die alle Projektetappen begleitet und bewertet.
- Für die Lebenswelt Kommune (Landkreis, Kreisfreie Stadt, Stadtteil, Gemeinde) kann das bedeuten, Gesundheitsförderung und Prävention anders als bisher zu denken. Denn viele Menschen vor Ort, in unterschiedlichen Lebenswelten erfahren den Zugang und die Angebote zu Prävention und Gesundheitsförderung auf Verhaltens- und Verhältnisebene als positiv für ihre Lebensqualität und Lebenssituation. Für Prävention und Gesundheitsförderung heißt das, sie sind Querschnittsthemen und -aufgaben, die einer vor allem koordinierenden Struktur in Verantwortung der Kommune und einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit bedürfen, um Vorhandenes für die Menschen sichtbar zu machen und gegebenenfalls den Bedarf für weitere oder neue Angebote zu erkennen und zu artikulieren. Wie sich dies umsetzen lässt, dazu berät Sie die Geschäftsstelle gern. Weitere Empfehlungen zum Setting Kommune finden Sie im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes.
Spezifik im Betrieb
Betriebliche Gesundheitsförderung beruht auf einem systematischen und nachhaltigen Gestalten von gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen im Betrieb. Dabei besteht unter anderem das Ziel, die Beschäftigten zu gesundheitsförderlichem Verhalten zu befähigen. Parallel erfolgt eine Verknüpfung zum Arbeitsschutz. Angesprochen sind insbesondere kleine Betriebe, aber auch Netzwerke und Verbände.
- Für eine individuelle Erstberatung und umfangreiche Informationen zum Thema betriebliche Gesundheitsförderung steht Ihnen und Ihrem Betrieb unabhängig der Betriebsgröße das Onlineportal der Kooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstellen www.bgf-koordinierungsstelle.de zur Verfügung.
- Für trägerübergreifende Projekte wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle der Landesrahmenvereinbarung unter gs@p-sachsen.de.
Spezifik in stationären Pflegeeinrichtungen
Ziel ist es, Prozesse anzustoßen, die stationäre Pflegeeinrichtungen in die Lage versetzen bzw. befähigen, auf Basis der partizipativen Organisationsentwicklung Gesundheitsförderung und Prävention programmatisch und strukturell zu implementieren. Wesentlich sind hierbei die Einbindung und Stärkung gesundheitlicher Ressourcen und Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. Dem gesamten Prozess liegt dabei der Settingansatz zugrunde, der die Lebenswelten von Menschen als soziales System begreift und in den Vordergrund stellt. Im Sinne der Organisationsentwicklung sollten diese Prozesse möglichst mit der betrieblichen Gesundheitsförderung für beruflich Pflegende verknüpft werden.
- Ein Orientierungsrahmen bildet der Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI
- Für trägerübergreifende Projekte wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle unter gs@p-sachsen.de.
Von einer Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind …
- Aktivitäten, die zu den Pflichtaufgaben anderer Akteure gehören
- Isolierte, d. h. nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene Maßnahmen externer Anbieter
- Forschungsprojekte/Screenings mit einem geringen Anteil an Interventionen
- Aktivitäten, die einseitig Werbezwecken für bestimmte Einrichtungen, Produkte dienen
- Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar
- Regelfinanzierung von auf Dauer angelegten Stellen
- Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind
In eigener Sache
Die Kriterien sollen Ihnen eine Orientierung bei der Antragsstellung bieten. Sie ersetzen nicht die Prüfung durch einen Zuwendungsgeber des Steuerungsgremiums zur Landesrahmenvereinbarung des Freistaates Sachsen.
Das Gremium bittet um Verständnis dafür, dass mit der Einreichung Ihres Vorhabens kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung verbunden ist.
Kriterien guter Praxis
Die Broschüre zu den Kriterien der guten Praxis finden Sie hier.